Noch immer liegt kein umfassender Rechtsrahmen für den Betrieb autonomer und vernetzter Fahrfunktionen vor. Wer das laufende Gesetzesvorhaben des BMVI verfolgt, erkennt, dass die unumgängliche Anpassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) bislang nur zaghaft erfolgt und sich in einer bloßen Neutralisierung des Begriffs „Fahrzeugführer“ erschöpft, indem klargestellt wird, dass (alle) Fahrzeuge die Vorschriften der StVO zu beachten haben. Eine Öffnung der StVO in dem beschriebenen Umfang wird sich in der Praxis allerdings als zu kurz gegriffen erweisen.
Das IKEM, Konsortialpartner des Projekts HEAT (Hamburg Electric Autonomous Transportation), fordert in dem Zusammenhang eine intensive Auseinandersetzung mit der Problematik, auf welche Art und Weise die Vorgaben der StVO, welche sich an menschliche Adressaten richten, konkret in der Praxis durch Hersteller technisch umgesetzt werden können.
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