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Juristische Studie veröffentlicht

Kundenanlagen brauchen Rechtssicherheit

Photovoltaikanalgen auf einem Dach

Mittels Kundenanlagen – etwa einer Energieversorgungsanlage in einem Mehrparteienwohnhaus – können Letztverbraucher:innen lokal und abseits des regulierten Netzes mit Energie versorgt werden. Der Betrieb solcher Anlagen wird durch das Energierecht privilegiert, weshalb sie eine wirtschaftlich interessante Lösung, zum Beispiel für die Versorgung von Quartieren, darstellen. Eine heute veröffentlichte Studie des IKEM verdeutlicht jedoch: Die Anerkennung als Kundenanlage ist mit großen rechtlichen Unsicherheiten verbunden.

„Innerhalb einer Kundenanlage erzeugter und verbrauchter Strom ist nicht umlage- und abgabenpflichtig. Betreiber:innen sind außerdem nicht den strengen Entflechtungsvorgaben unterworfen. Diese Privilegien ermöglichen eine kostengünstige Energieversorgung und bringen die Energiewende voran, denn die Verbraucher:innen vor Ort profitieren direkt von den innerhalb der Kundenanlage erzeugten erneuerbaren Energien. So entsteht Akzeptanz für den dringend benötigten Ausbau der Erneuerbaren“, erklärt Victoria Harsch, wissenschaftliche Mitarbeiterin am IKEM und Autorin der Studie.

Co-Autorin Lioba Thomalla, ebenfalls wissenschaftliche Mitarbeiterin am IKEM, ergänzt: „Unsere Studie zeigt, dass Unsicherheiten darüber bestehen, welche Voraussetzungen eine Anlage erfüllen muss, um in den Genuss dieser Privilegien zu kommen. Dieser Umstand führte bisher zu einer Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen, die jedoch keine einheitliche Linie verfolgen. Die Anlagenbetreiber:innen erfahren oftmals erst im behördlichen Missbrauchsverfahren, ob ihre Anlage als Kundenanlage eingestuft werden kann.“

„Der Gesetzgeber sollte daher die Voraussetzungen für die Kundenanlage im Hinblick auf eine rechtssichere Anwendung nachschärfen. Außerdem würde die Einführung eines Antragserfordernisses, ähnlich dem des geschlossenen Verteilernetzes, für die Betreiber:innen die rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit erhöhen. So könnten sie im Voraus klären, ob es sich bei ihrer Infrastruktur um eine Kundenanlage handelt“, fordern die beiden Autorinnen.

Für ihre Studie haben die Wissenschaftler:innen die aktuelle Rechtsprechung ausgewertet und in eine tabellarische Übersicht überführt, die Tendenzen in der Rechtsprechung ordnet sowie Indizien für und gegen das Vorliegen einer Kundenanlage übersichtlich darstellt. Diese kann bis zu einer Nachbesserung durch den Gesetzgeber als Handreichung für potenzielle Betreiber:innen von Kundenanlagen dienen.

Die Studie entstand im Rahmen des Projekts HybridBOT, das sich im Kontext des Themenfelds Sektorenkopplung mit dem netzdienlichen Betrieb von elektrischen und thermischen Energiesystemen befasst.

Kontakt

Ansprechpartner:in für Presseanfragen

Dennis Nill

Dennis Nill

dennis.nill@ikem.de
+49 (0)30 / 408 1870 17

IKEM – Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.