Mit dem Gesetz zum autonomen Fahren vom Juli 2021 wurde in Deutschland ein Rechtsrahmen geschaffen, der den Regelbetrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomen Fahrfunktionen in einem festgelegten Betriebsbereich erlaubt. Den Rechtsrahmen, der sich aus §§ 1d ff. StVG und der Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs- und-Betriebs-Verordnung (AFGBV) ergibt, will das Projekt „ahoi“ (Automatisierung des Hamburger On-Demand Angebots mit Integration in den ÖPNV) in die Realität umsetzen. In dem vorliegenden Beitrag geben IKEM-Mitarbeitende Katharina Palutke und Timon Plass Einblicke in die Umsetzung des Vorhabens.
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