Der Rechtsrahmen für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur wurde jüngst weiterentwickelt. Dagegen bestehen die bekannten Regelungslücken beim Ausbau privater Lademöglichkeiten fort, obgleich Prognosen zufolge der weit überwiegende Anteil der Ladevorgängen privat zugänglichen Lademöglichkeiten zu Hause oder am Arbeitsplatz erwartet wird. Ein Gesetzentwurf zur Anpassung von Wohnungseigentums- und Mietrecht liegt seit 2018 (erneut) vor, ist aber nicht ausreichend, um die zahlreichen Rechtsfragen rund um den Einbau privater Lademöglichkeiten zu beantworten. Der vorliegende Beitrag zeigt in einem Rückblick zunächst Akteure und Historie dieses aktuellen Gesetzentwurfs auf (I.). Anschließend kommentieren die Verfasser den in diesem Entwurf enthaltenen Vorschlag für einen neuen § 554b BGB, welcher für eine Vereinfachung des Einbaus privater Ladeinfrastruktur in Wohnungsmietverhältnissen sorgen soll, jedoch im Hinblick auf Interessenlage und Anwendungsbereich Schwächen aufweist (II.). Der dritte Teil des Beitrags fasst die Ergebnisse der Analyse zusammen und gibt einen Ausblick auf das weitere Gesetzgebungsverfahren (III.).
Der Aufsatz entstand im Zusammenhang mit dem vom BMBF geförderten Forschungsprojekt MoveUrban.
matthias.hartwig@ikem.de
+49 (0)30 408 1870-16
michael.rodi@ikem.de
+49 30 408 1870-10